Die Förderung der Jugend und deren Stabilisierung sind gleichsam gesell-schaftliche Verpflichtung und rechtlicher Auftrag. Sie stehen nicht zu unserer Disposition, sondern binden Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Investitionen in die Jugend sind Investitionen in die Zukunft der gesamten Gesellschaft.
Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Junge Menschen müssen in die Lage versetzt werden, auf Basis von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit eine autarke Lebensführung anstreben zu können. Jugendliche und junge Erwachsene, die weder gefördert noch gefordert wurden, keine Wertevermittlung erfuhren und nie an dieser gemessen wurden, können sich nicht gesellschaftskonform verhalten. Die Arbeit von unserer Gesellschaft ist an dieser Schnittstelle in Ansatz und Umsetzung richtungweisend.
Jugendliche werden mit pädagogischer und psychologischer Unterstützung kontinuierlich angeleitet und nicht zuletzt über die Konfrontation mit „Selbstverständlichkeiten“ zu eigenverantwortlichem Handeln angelei.
Der Ansatz erfolgt beim Erkennen vorhandener persönlicher Ressourcen. Darin liegt der „Schlüssel“, um nachhaltige Veränderungen im Denken und Handeln zu realisieren.
Für sozial gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene am Rand der Gesellschaft ist dieser systematische sowie alltags- und lebensweltorientierte Hilfeansatz möglicherweise die letzte Chance auf dem "Weg zurück in die Zukunft".
Ungeachtet seiner Delinquenz und anderer sozialschädlicher Auffälligkeiten besitzt jeder junge Mensch Veranlagungen und Ressourcen, die es aufzurufen gilt. Diese zu erkennen und pädagogisch in geeigneter Weise zu unterstützen ist für uns Aufgabe und Herausforderung.